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Die wichtigsten Aufgaben bei der Wiedereingliederung
Wiedereingliederung: Alle Schritte für einen erfolgreichen Neustart
Das Ziel der Wiedereingliederung ist, nach einem Unfall oder einer Erkrankung weiterhin erwerbstätig zu sein, idealerweise im bisherigen Job oder zumindest in derselben Branche. Dies gewährleistet, dass Arbeitnehmende den eigenen Lebensunterhalt sichern und ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Key Facts
Erfolgreiche Wiedereingliederung erfordert die Zusammenarbeit von Arbeitgeber, der arbeitnehmenden Person sowie der Invalidenversicherung (IV) und des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV).
Ein Wiedereingliederungsplan umfasst Etappen der Eingliederung, Anpassungen am Arbeitsplatz, Facetten der Gesundheitssituation und die Möglichkeit einer Umschulung oder Weiterbildung.
Durch die Zusammenarbeit mit der IV und dem RAV stehen dem Arbeitgeber Ressourcen wie Arbeitsversuch, Berufsberatung, Umschulung und Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Durch unmittelbaren Kontakt, Rückkehrgespräche und der Begleitung des Prozesses bis zur vollständigen Reintegration unterstützt der Arbeitgeber die Wiedereingliederung.
Wiedereingliederung
Für eine gelungene Reintegration in die Erwerbsarbeit wird ein Zusammenspiel von drei Seiten benötigt:
Dem Arbeitgeber
Dem privaten und beruflichen Umfeld der Arbeitnehmenden
Der Unterstützung der Invalidenversicherung (IV) sowie regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
Die Hauptvoraussetzung für eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist, dass die arbeitnehmende Person bereit und befähigt ist, ihren Job wieder aufzunehmen.
Bei einem Unfall oder Burn-out darf auch aus ärztlicher Sicht nichts dagegensprechen, eine Reintegration zu wagen. Allerdings können Arbeitnehmende ihren Arbeitgeber um eine Wiedereingliederungsmaßnahme bitten. Kann eine ärztliche Empfehlung vorgelegt werden, ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, die stufenweise Eingliederung zu ermöglichen.
Achtung: Auch der Arbeitgeber kann sich mit dem Wunsch nach einer Wiedereingliederungsmaßnahme an seine Arbeitnehmenden wenden. Allerdings kann dies nicht gegen den Willen der betreffenden Person durchgesetzt werden, denn manche Arbeitnehmende möchten auf die Maßnahme verzichten und ihre Arbeit erst bei voller Einsatzfähigkeit wiederaufnehmen.
Die Arbeitsmarktbehörden und Gesetzgebung bieten wichtige Ressourcen für die Wiedereingliederung: Gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz müssen etwa die Kantone Massnahmen wie Kurse und Programme zur vorübergehenden Beschäftigung oder Berufspraktika zur Verfügung stellen, um eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Finanzielle Unterstützung
Die IV bietet praktische und finanzielle Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Hierzu zählen Beratung, Begleitung, Frühinterventionsmaßnahmen, Integrationsmaßnahmen zur Vorbereitung, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Personalverleih sowie finanzielle Anreize für Arbeitgeber. Zusätzlich deckt die IV Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung oder Umschulung.
Benötigen Arbeitnehmende längere Zeit für die Wiedereingliederung als normal, kann dies sowohl die arbeitnehmende Person als auch den Arbeitgeber belasten. Deshalb bietet jeder Kanton Einarbeitungszuschüsse über das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Im Normalfall erfolgt diese finanzielle Unterstützung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, bei über 50-Jährigen während der ersten zwölf Monate. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses machen die Einarbeitungszuschüsse 60 % des Monatslohnes aus.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt werden:
Die oder der Arbeitnehmende muss arbeitslos und beim RAV gemeldet sein.
Das Arbeitsverhältnis muss in einen unbefristeten Arbeitsvertrag münden.
Vorgehen: Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende einig, zusammenzuarbeiten, stellen sie ein Gesuch beim RAV.
Achtung: Die Anmeldung muss mindestens zehn Tage vor Stellenantritt erfolgen. Das RAV entscheidet dann über das Gesuch.
Auch die Invalidenversicherung (IV) bietet Beratung und Begleitung an und übernimmt die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung. Die IV kann über berufliche Maßnahmen entscheiden, wenn die Wiedereingliederung nicht möglich ist. Sie arbeitet eng mit dem RAV zusammen.
Mitarbeitende sanft in den Alltag zurückholen
Die Wiedereingliederung muss gut geplant sein, um zurückkommende Mitarbeitende nicht zu überfordern. In dieser Checkliste erhalten Sie wichtige Tipps und Schritte, um Mitarbeitende nach langer Abwesenheit einzuarbeiten – inklusive Beispielplan.
Etappen der Eingliederung: Wiedereingliederungsplan
Ein Wiedereingliederungsplan ist das Rückgrat der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit. Dieser beinhaltet folgende Etappen:
Klärt, ob und wie eine Anpassung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsaufgaben oder der Arbeitsorganisation notwendig sind. Ist Schonarbeit oder Teilzeitarbeit gefordert?
Stellt die grundlegende Frage nach der Gesundheitssituation und Belastbarkeit der mitarbeitenden Person.
Klärt, ob eine Umschulung oder eine Weiterbildung sinnvoll ist, damit Arbeitnehmende weiterhin im Unternehmen arbeiten können.
Anmerkung: Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ist entscheidend bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Bestimmung, wann – und ob überhaupt – Mitarbeitende ihre Aufgaben wieder aufnehmen können. Der Arbeitgeber darf den Arzt oder die Ärztin jedoch nicht ohne das Einverständnis der mitarbeitenden Person kontaktieren.
Möglichkeiten der Wiedereingliederung
In diesem Abschnitt möchten wir einige Möglichkeiten der Wiedereingliederung aufzeigen.
Arbeitsversuch
Damit die Wiedereingliederung in den Job gelingt, kann ein Arbeitsversuch von in der Regel sechs Monaten sinnvoll sein. Ziel ist, der versicherten Person die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten im offenen Arbeitsmarkt unter Beweis zu stellen. Das Unternehmen bietet ihr eine Chance. Die IV-Stelle vermittelt Personen mit einem passenden Profil an Unternehmen.
Rechtlich handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis zwischen der versicherten Person und dem Unternehmen, das heisst, das Unternehmen übernimmt keine Arbeitgeberverantwortung. Ein Unternehmen kann die versicherte Person mit minimalem Rekrutierungsaufwand beschäftigen und sie ohne Risiko umfassend testen und kennenlernen: ohne Lohnzahlungspflicht, ohne Probezeit, ohne Kündigungsbestimmungen und Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlungspflichten bei Ausfällen.
Einzig: Das Unternehmen muss den Unfallversicherungsschutz übernehmen, da ein Arbeitsversuch versicherungstechnisch wie ein Praktikum behandelt wird.
Anspruch auf eine Berufsberatung
Invalidität kann dazu führen, dass sich die versicherte Person beruflich neu orientieren muss. In diesem Fall kann die IV eine Berufsberatung anbieten. Fähigkeiten, Interessen und Neigungen werden mit dem Ziel eruiert, eine Berufstätigkeit zu finden, die umsetzbar ist.
Neben Beratungsgesprächen können auch psychologische Tests durchgeführt werden. In einigen Fällen kann die Berufsberatung konkrete berufliche Abklärungen am Arbeitsmarkt vornehmen.
Neuorientierung im Beruf: Umschulung
Kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr oder erschwert ausgeübt werden, kann eine Umschulung notwendig werden. Dies wird von der IV geprüft und die Kosten der Umschulung im gegebenen Fall übernommen.
Eine Umschulung kann Folgendes beinhalten:
eine Berufslehre
einen Abschluss an einer Fachmittelschule oder an einem Gymnasium (Matura)
Hochschule und höhere Berufsbildung
eine Wiedereinschulung in die vormalige Tätigkeit
Vorbereitungen auf eine Aushilfsarbeit oder Tätigkeit in einer geschützten Arbeitsstätte
Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung vor der Erkrankung oder dem Unfall und das Erzielen eines bestimmten Erwerbseinkommens.
Anmerkung: Auch während der Umschulung ist es möglich, Taggeld der IV zu beziehen.
Arbeitsvermittlung
Wenn Anpassung des bestehenden Arbeitsplatzes oder eine betriebsinterne Umplatzierung nicht zum gewünschten Resultat führt, wird die Suche nach einer neuen Stelle notwendig.
Die IV kann auch hier bei Folgendem unterstützen:
Erstellen von Bewerbungsdossiers
Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Finden eines potenziellen Arbeitgebers
Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen und anderen Fragen.
Voraussetzungen:
Die versicherte Person muss in der Lage sein, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Aufgrund gesundheitsbedingter Einschränkungen droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder die versicherte Person ist bei der Jobsuche aufgrund von Gesundheitsproblemen erheblich eingeschränkt.
Keine wichtigen Aufgaben bei Wiedereingliederung verpassen
Meetings planen und an die alten Aufgaben heranführen: Eine Wiedereingliederung dauert lange und erfordert Fingerspitzengefühl. Damit alle Involvierten wissen, was wann zu tun ist, können Sie in Personio zu Beginn alle Aufgaben und Fristen festsetzen. Unsere HR Software erinnert alle Beteiligten pünktlich an ihre Aufgaben.
Unterstützung vom Arbeitgeber: Tipps
Arbeitgeber haben einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie gut und schnell die Eingliederung nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit gelingt. Entscheidende Faktoren sind:
Unmittelbarer Kontakt zur betroffenen Person nach dem Unfall
Durchführung eines Rückkehrgesprächs
Betreuung bis zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsprozess.
Eine gute Begleitung fördert die Genesung und ermöglicht die Rückkehr in den Betrieb, sei es in der bestehenden Position oder durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Unternehmen. Durch eine Wiedereingliederung können Kosten vermieden und das Fachwissen der Mitarbeitenden erhalten werden.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsumfeld:
Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes: Um eine erfolgreiche berufliche Integration zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass Sie eine barrierefreie und inklusive Arbeitsumgebung schaffen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmittel bereitstellen.
Die Kosten für diese Hilfsmittel sowie mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen.
Sprechen Sie mit den betroffenen Mitarbeitenden offen über deren neue Bedürfnisse! Bereits eine Anpassung der Arbeitszeit, Ruhepausen oder längere Pausenzeiten erleichtern die Reintegration.
Die Unternehmenskultur spielt dabei eine zentrale Rolle. Wenn Werte wie Offenheit, Anerkennung der Vielfalt und ein respektvoller Dialog im Arbeitsalltag verankert sind, wird bereits ein bedeutender Schritt in Richtung Inklusion unternommen.
Mitarbeiter:innen-Entwicklung. Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich persönlich weiterentwickeln zu können, denn die Steigerung von Lernerfolgen ist motivierend.
Ein Soft-Skills-Training der Mitarbeitenden trägt dazu bei, Frustrationen zu vermeiden und ist eine Stütze für Mitarbeitende.
Stärken Sie die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten mit Mindful Leadership: Ein achtsamer Führungsstil senkt das Stresslevel und führt somit zu geringerem Kranken- und Abwesenheitsstand.
Frühinterventionsmassnahmen
Frühinterventionsmaßnahmen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Ziel ist, durch schnelles Handeln eine mögliche Invalidität zu verhindern und zu vermeiden, dass die betroffene Person aus dem Arbeitsprozess ausscheidet. Dazu gehören Anpassungen am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen und die Nutzung von Hilfsmitteln. Die IV übernimmt in diesem Zusammenhang auch eventuelle Kosten für eine Aus- und Weiterbildung.
Um von der IV-Unterstützung zu profitieren, ist eine Meldung zur Früherfassung erforderlich, die unmittelbar nach der Diagnose erfolgen kann. Diese Meldung dient der rechtzeitigen Erfassung bei Arbeitsunfähigkeit, stellt jedoch noch keine ordentliche IV-Anmeldung dar. Nach Eingang der Meldung wird geprüft, ob und welche Leistungen von der IV angeboten werden können. Bei Feststellung eines Leistungsanspruchs durch die IV beginnt der Wiedereingliederungsprozess, der bei Bedarf von einem Coach der IV begleitet wird.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung?
Die Hauptvoraussetzung für eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist die Abklärung der Frage, ob die arbeitnehmende Person bereit und befähigt ist, ihren Job wieder aufzunehmen.
Bei einem Unfall oder Burn-out sollte auch aus ärztlicher Sicht nichts dagegensprechen, eine Reintegration zu wagen.
Wie funktioniert eine Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung in der Schweiz ist ein Prozess, der darauf abzielt, Menschen nach einem Unfall oder einer Erkrankung wieder in die Erwerbstätigkeit zu integrieren. Grundlegende Schritte und Aspekte dieses Prozesses sind die Meldung zur Früherfassung und ein Wiedereingliederungsplan, der das Zusammenspiel von Arbeitgeber, Arbeitnehmenden und Invalidenversicherung (IV) erfordert.
Wie viel Geld bekommt man bei der Wiedereingliederung?
Im Normalfall erfolgt die finanzielle Unterstützung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, bei über 50-Jährigen während der ersten zwölf Monate. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses machen die Einarbeitungszuschüsse 60 % des Monatslohnes aus.
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