Mehr Arbeit als vereinbart: Was Sie über Überstunden und Überzeit wissen sollten

Mitarbeiter trägt seine Überstunden ein

Wer mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeitet, leistet Überstunden. Übersteigt die Arbeitszeit die im Schweizer Arbeitsgesetz verankerte Höchstarbeitszeit, handelt es sich um Überzeit. Was Sie über Überstunden und Überzeit wissen sollten und wie Sie Überstunden berechnen, erfahren Sie hier. 

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Als Überstunden gelten jene von einem Arbeitnehmenden geleisteten Stunden, welche die reguläre Arbeitszeit pro Woche, aber nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten. 

  • Arbeitnehmende sind dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, sofern diese betriebsnotwendig und zumutbar sind.

  • Die Entschädigung oder Kompensation von Überstunden kann im Arbeitsvertrag vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden.

  • Im Schweizer Arbeitsgesetz ist die Höchstarbeitszeit pro Woche festgeschrieben. Wird diese überschritten, handelt es sich um Überzeit. Für diese kommen strengere gesetzliche Regelungen zur Anwendung. 

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Der gesetzliche Rahmen: Begriffe einfach erklärt

Sollstunden

Die Sollstunden ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber. Sie definieren, wie viele Stunden Arbeitnehmer:innen regulär pro Woche für den Arbeitgeber arbeiten müssen. Diese Sollstunden dürfen frei definiert werden, die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit jedoch nicht überschreiten. In der Schweiz hängt die wöchentliche Höchstarbeitszeit von der Branche ab. Sie beträgt für:

  • Industrielle Betriebe, Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels 45 Stunden pro Woche;

  • Alle anderen Branchen 50 Stunden pro Woche.

Überstunden

Überstunden werden in der Schweiz mit einem Lohnzuschlag von 25 % entschädigt. Sie können auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer kompensiert werden. Dazu braucht es jedoch die Zustimmung durch die Arbeitnehmer:innen sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. 

Überstunden sind jene Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Woche, aber nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten. Regelt der Arbeitsvertrag die Arbeitszeit nicht, so gilt die nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 321c Abs. 1 OR) übliche Arbeitszeit. Eine Vergütung oder Kompensation ist dann fällig, wenn die Überstunden durch den Arbeitgeber angeordnet oder deren Leistung durch den Arbeitgeber stillschweigend genehmigt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Arbeitnehmende die Überstunden sowie deren Notwendigkeit für eine Auszahlung bzw. Kompensation belegen können. Der Arbeitsvertrag kann die Abgeltung von Überstunden, den Überstundenzuschlag und die Kompensation durch Freizeit vollständig oder teilweise ausschliessen. 

Arbeitnehmende sind zu Überstunden verpflichtet, wenn sie als betriebsnotwendig gelten, nicht zu einer physischen oder psychischen Überforderung führen und zumutbar sind. Ausserdem müssen die im Arbeitsgesetz festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. 

Überzeit

Arbeiten Mitarbeiter:innen mehr als die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit – je nach Branche 45 bzw. 50 Stunden pro Woche – handelt es sich um Überzeit. Für diese Überzeit gelten im Arbeitsgesetz strengere Regeln als für Überstunden. So ist sie nur ausnahmsweise zulässig und muss zwingend mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % entschädigt werden. Bei Büroangestellten und weiteren Kategorien von Arbeitnehmenden ist dieser Lohnzuschlag erst ab einer Überzeit von 60 Stunden im Kalenderjahr gesetzlich geschuldet. Sind Arbeitnehmende einverstanden, können sie auch durch Freizeit von wenigstens gleicher Dauer kompensiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem für höhere leitende Angestellte. 

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Arbeitsgesetz: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Sobald die geleistete Arbeitszeit die im Arbeitsgesetz festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet, gelten die mehr geleisteten Stunden als Überzeit. Dies betrifft alle Arbeitnehmenden, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind. Das Arbeitsgesetz beschränkt diese Überzeit. Sie darf pro Tag nicht mehr als zwei Stunden betragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind arbeitsfreie Werktage und Notfälle. Auf ein Kalenderjahr gerechnet, dürfen Arbeitnehmende mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden maximal 170 Stunden Überzeit leisten. Bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden gilt die Obergrenze von 140 Stunden pro Kalenderjahr.

Überstunden kompensieren

Grundsätzlich werden Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet. Haben sich Arbeitnehmende und Arbeitgeber darauf geeinigt, Überstunden durch Freizeit zu kompensieren – und dies schriftlich festgehalten –, ist auch das zulässig. Im Arbeitsvertrag können die Abgeltung von Überstunden, der Überstundenzuschlag und die Kompensation durch Freizeit auch vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden. Solche Regelungen sind insbesondere für Kadermitarbeitende üblich. Ordnungsgemäss geleistete Überstunden verfallen nicht. Das Recht des Arbeitnehmenden, dafür Entschädigung oder Kompensation zu fordern, verjährt jedoch nach fünf Jahren. 

Formel: Überstunden berechnen

Überstunden berechnen sich aufgrund der im Arbeitsvertrag festgelegten regulären Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Stunden, welche die reguläre Arbeitszeit überschreiten, gelten als Überstunden. 

Ein Beispiel:

Frau Müller arbeitet als Büromitarbeiterin in einer Woche 43 Stunden. In ihrem Arbeitsvertrag ist jedoch eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche fixiert. Damit hat sie drei Überstunden geleistet. 

Formel:

Tatsächlich geleistete Arbeitszeit – vertraglich fixierte Arbeitszeit = Überstunden 

Wichtig:

Bei geleisteten Arbeitsstunden, welche die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit überschreiten, handelt es sich um Überzeit. 

Zeit sparen beim Berechnen und Verwalten von Überstunden

Die geleistete Arbeitszeit zu erfassen und zu verwalten sowie basierend auf den Arbeitsverträgen allfällige Überstunden zu berechnen, kann aufwändig sein. Eine Software wie Personio hilft, in Unternehmen viel Zeit zu sparen. Arbeitnehmende können über die Arbeitszeiterfassung von Personio ihre geleisteten Arbeitsstunden selbstständig erfassen. Das Programm berechnet Überstunden automatisch. Diese Berechnungen lassen sich mit der Lohnabrechnung verknüpfen. Mit Personio ist es auch möglich, die Überstunden effizient zu verwalten, wenn sie durch Freizeit kompensiert werden. Nicht zuletzt können mit der Software Genehmigungsprozesse für Überstunden vereinfacht und individualisiert werden. 

Fazit

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz müssen die in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte reguläre Arbeitszeit leisten. Ist es betriebsnotwendig und zumutbar, sind sie auch zu Überstunden verpflichtet. Je nach schriftlicher Regelung im Arbeitsvertrag werden diese Überstunden vergütet oder durch Freizeit kompensiert. Daher ist es für Arbeitgebende wichtig, Arbeitszeiten und Überstunden ihrer Mitarbeitenden richtig zu erfassen und zu verwalten. Programme wie Personio erleichtern diese Aufgabe und tragen zur Effizienzsteigerung in Unternehmen bei. 

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Überstunden?

Ist in dem Arbeitsvertrag zum Beispiel eine reguläre Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche festgehalten, es werden aber 43 Stunden pro Woche geleistet, dann gelten die drei Stunden Mehrarbeit als Überstunden. Arbeiten Sie mehr als die für Ihre Branche gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Stunden pro Woche), handelt es sich bei der Mehrarbeit jedoch um Überzeit. 

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden sind jene Stunden, welche die vertraglich vereinbarte reguläre Arbeitszeit pro Woche überschreiten. Arbeiten Arbeitnehmende mehr als die im Arbeitsgesetz geregelte Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bzw. 50 Stunden pro Woche), handelt es sich um Überzeit. Ein Beispiel: Wenn eine Büromitarbeiterin mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden in einer Woche 53 Stunden arbeitet, gelten fünf Stunden als Überstunden, acht Stunden als Überzeit. 

Wie viel Überzeit ist in der Schweiz erlaubt? 

Pro Tag darf die Überzeit nicht mehr als zwei Stunden betragen. Ausgenommen sind arbeitsfreie Werktage und Notfälle. In einem Kalenderjahr dürfen Arbeitnehmende mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden nicht mehr als 170 Stunden Überzeit leisten. Bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden gilt die Obergrenze von 140 Stunden pro Kalenderjahr.

Disclaimer

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