Die Rolle des Probearbeitens im Recruitingprozess

Probearbeiten: Was HR beachten muss
two women working on desk

In vielen Unternehmen ist das Probearbeiten fester Bestandteil des Recruitingprozesses. Das Probearbeiten ist ein guter Weg, die Leistung von Bewerber:innen am potenziellen Arbeitsplatz einzuschätzen. So ist Probearbeiten ein wichtiger Teil im Recruitingprozess und gibt wesentliche Einblicke zur Eignung von Kandidat:innen. Zudem lassen sich Bewerber:innen direkt miteinander vergleichen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Probearbeiten definiert ist, wie es am besten strukturiert wird und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind.

Key Facts

  • Arbeitnehmende haben das Recht, ihr eigenes Personaldossier einzusehen, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch läuft oder bereits beendet ist.

  • Typische Inhalte von Schweizer Personaldossiers beinhalten persönliche Angaben, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge mit Anhängen, Qualifikationsprotokolle, Lohn- und Bankdaten, Verwarnungen oder ärztliche Atteste.

  • Arbeitnehmende können schriftlich beantragen, dass der/die Arbeitgeber:in das vollständige und genaue Dossier kostenlos in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie zur Verfügung stellt.

  • Der/die Arbeitgeber:in muss dem Antrag auf Einsicht das Personaldossier innerhalb von 30 Tagen nachkommen.

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Was ist Probearbeiten? Eine Definition

Wenn Bewerber:innen sich im bisherigen Einstellungsprozess durchgesetzt haben, werden sie zu einem Probetag oder manchmal zu mehreren Probetagen eingeladen. Das Probearbeiten ist kein Arbeitsverhältnis, sondern eine unverbindliche Vereinbarung. Beim Probearbeiten wird ersichtlich, wie Bewerber:innen in ein Unternehmen passen, wie sie arbeiten und wie sie mit Kolleg:innen, Chef:innen und etwaigen Kund:innen umgehen. Durch das Probearbeiten können die fachliche und zwischenmenschliche Eignung von Kandidat:innen getestet werden. Zudem können sich die Mitarbeiter:innen des Unternehmens und die Bewerber:innen besser kennenlernen. Auch Bewerber:innen profitieren von einem Probearbeitstag, denn sie können zeigen, welche Fähigkeiten sie haben und beweisen, dass sie in das Unternehmen passen. Zudem können sie herausfinden, ob ihnen Arbeitsplatz und Arbeitsklima zusagen. Probearbeiten ist dementsprechend ein Test, sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Bewerber:innen.

Schreiben zum Probearbeiten: Was muss enthalten sein?

Um sich abzusichern, sollten Arbeitgeber:innen eine Vereinbarung zum Probearbeiten erstellen. Wichtig ist vor allem, dass die Dauer und der Lohn des Probearbeitens geregelt sind. 

So kann ein Schreiben zum Probearbeiten aussehen:

  • Adresse des Unternehmens und des/der Bewerber:in

  • Ansprechpartner:in für den/die Bewerber:in

  • Satz zum unverbindlichen Kennenlernen von Bewerber:innen und Unternehmen und zur jederzeitigen beidseitigen Beendigung

  • Gegenstand und Position

  • Lohnanspruch oder kein Lohnanspruch

  • ggf. Aufwandsersatz, z. B. für Anfahrt und Übernachtung

  • ggf. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

  • Dauer und Daten des Probearbeitens

  • Ort des Probearbeitens

  • Grussformel

Die Vorteile des Probearbeitens

Probearbeiten lohnt sich und ist deshalb Teil des Recruitingprozesses vieler Unternehmen.

Hier werden einige Vorteile genannt:

  • Kennenlernen: Das Unternehmen und die Bewerber:innen lernen sich kennen. Bewerber:innen können das Team treffen, die Vorgesetzten und eventuell Kund:innen. Zudem können Bewerber:innen die Abteilungen und Prozesse kennenlernen. 

  • Unverbindlichkeit: Unternehmen stellen Bewerber:innen noch nicht ein, sondern testen deren Eignung unverbindlich.

  • Bewerber:innen vergleichen: Beim Probearbeiten können Bewerber:innen an verschiedenen Probetagen direkt miteinander verglichen werden. Arbeitgeber:innen erhalten einen Einblick, welche Bewerber:innen sich besser einfinden und in das Unternehmen passen.

  • Evaluation: Arbeitgeber:innen können Bewerber:innen in verschiedenen Situationen und Abteilungen erleben und deren Fachkenntnisse und soziale Fähigkeiten beobachten.

Was sagt das Arbeitsrecht zum Probearbeiten?

Das Schweizer Arbeitsrecht besagt, dass Probearbeiten grundsätzlich erlaubt ist. 

Folgendes gilt ausserdem:

  • Das Probearbeiten wird normalerweise nicht bezahlt. Wenn doch, sollte eine Bezahlung schriftlich festgehalten werden.

  • Bewerber:innen sind ab acht Stunden Probearbeit im Betrieb unfallversichert. 

  • Arbeitgeber:innen können schadensersatzpflichtig werden, wenn das Interesse an einem Arbeitsverhältnis vorgetäuscht wurde.

Probearbeiten: Bezahlung 

Probearbeiten muss laut Schweizer Arbeitsrecht nicht bezahlt werden, vor allem dann nicht, wenn es weder eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung gibt. Vor Beginn der Probearbeit sollte deshalb am besten geklärt und festgehalten werden, ob und in welcher Höhe Bewerber:innen entlohnt werden. Laut Art. 322 OR müssen Sie Bewerber:innen den Lohn zahlen, den Sie vorher vereinbart haben. Es ist deshalb ratsam, vorher festzuhalten, wie Sie Bewerber:innen für den Probetag vergüten möchten.

Risiken für Arbeitgeber:innen

Probearbeiten kann einige Risiken für Arbeitgeber:innen mit sich bringen, über die Sie vorher informiert sein sollten. Sie sollten als Arbeitgeber:in vor Antritt des Probearbeitens festhalten, ob und in welcher Höhe Bewerber:innen bezahlt werden. So verhindern Sie, dass es später zu Streitigkeiten kommt. Zudem sollten Sie vermeiden, dass der Verdacht auf Täuschung der Probearbeitenden besteht. Sollte ein Interesse an einem Arbeitsverhältnis mit Bewerber:innen nur vorgetäuscht worden sein, sind Arbeitgeber:innen unter Umständen schadensersatzpflichtig. Eine Täuschung kann dann vorliegen, wenn Bewerber:innen regelmässig bestimmte Aufgaben abarbeiten, die dem Unternehmen dienen, Bewerber:innen Arbeitskleidung tragen müssen oder Bewerber:innen zum Gewinn des Unternehmens beitragen.

Die Rolle der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beim Probearbeiten

Über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren können Sie ein Probearbeiten von Kandidat:innen beantragen. Die RAV helfen Ihnen dabei, Bewerber:innen zu finden, die zu Ihrem Unternehmen und auf die offene Stelle passen. Hier erfahren Sie mehr: RAV für Arbeitgeber:innen.

So sagen Sie Bewerber:innen nach dem Probearbeiten ab – Rückmeldung zum Probearbeiten

Die Absage nach dem Probearbeiten sollte möglichst schnell erfolgen. Letztlich sollten Bewerber:innen zeitnah informiert werden, ob sie überzeugt haben oder nicht. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie schriftlich oder mündlich absagen möchten. Zur Absage kann es dann kommen, wenn Bewerber:innen fachlich nicht geeignet sind, zu wenig Erfahrung haben, ihnen grobe Fehler unterlaufen sind oder sie nicht in das Team passen. Manchmal kommt es zur Absage, obwohl der/die Bewerber:in gepasst hätte, vor allem dann, wenn zwischen mehreren Bewerber:innen entschieden werden muss und eine Person besser passt als andere Personen. Hier können kleine Unterschiede den Ausschlag geben.

So kann ein Absageschreiben aussehen: 

  • Betreff mit Stellenbezeichnung

  • Adresse des Unternehmens und des/der Bewerber:in

  • Dank für den absolvierten Probetag und das Interesse am Betrieb

  • Höfliche Absage mit der Information, dass sich auf weitere Stellen beworben werden kann

  • Wünsche für die Zukunft

  • Grussformel

Das Absageschreiben soll möglichst positiv formuliert sein. So geben Sie nicht nur Bewerber:innen trotz Absage ein gutes Gefühl, sondern rücken auch Ihr Unternehmen in ein besseres Licht. 

Fazit

Das Probearbeiten ist für Unternehmen eine geeignete Art im Recruitingprozess, um Bewerber:innen direkt miteinander zu vergleichen, zu sehen, wie diese in verschiedenen Abteilungen arbeiten und zu beobachten, wie sie sich im Team integrieren. Zudem können Bewerber:innen Arbeitgeber:innen unverbindlich kennenlernen. Personio ist eine All-In-One-HR-Softwarelösung für Ihr Unternehmen. Testen Sie Personio kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile des Probearbeitens?

Beim Probearbeiten lernen Bewerber:innen das Unternehmen kennen, Arbeitgeber:innen können Bewerber:innen direkt miteinander vergleichen und deren fachliche und zwischenmenschliche Kompetenzen bewerten.

Wie lange dauert das Probearbeiten?

Normalerweise werden Bewerber:innen zu einem Probearbeitstag eingeladen. Arbeitgeber:innen können das Probearbeiten allerdings auch für einen längeren Zeitraum vereinbaren.

Wird Probearbeiten bezahlt?

Probearbeiten wird üblicherweise nicht bezahlt. Sollten Bewerber:innen für ihr Probearbeiten eine Vergütung erhalten, sollte dies schriftlich festgehalten werden.

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