Mindestlohn Schweiz: Alles, was man wissen muss!
In der Schweiz existiert, anders als in zahlreichen europäischen Staaten, kein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Mindestlöhne werden durch Branchenvereinbarungen, Gesamtarbeitsverträge oder in einigen Kantonen durch Volksabstimmungen festgelegt. Wie ist der aktuelle Stand in den einzelnen Kantonen und Branchen? Welche Ausnahmen gibt es? Und wann wird der Mindestlohn erhöht? Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Mindestlohn in der Schweiz wissen müssen.
Key Facts:
Es gibt in der Schweiz keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene. Eine Volksinitiative für einen einheitlichen Mindestlohn wurde im Jahr 2014 abgelehnt.
Dennoch haben einige Kantone, Städte und Berufsfelder einen Mindestlohn eingeführt.
Der Mindestlohn soll vor Lohndumping, Verarmung der Bevölkerung und Arbeitslosigkeit schützen.
Die Mindestlohn-Erhöhungen werden durch verschiedene Faktoren wie den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) und den Mischindex beeinflusst.
Definition Mindestlohn
Der Mindestlohn ist der niedrigste Bruttolohnsatz, der gesetzlich oder durch staatliche Regelungen festgelegt ist und von Arbeitgebern an Mitarbeitende gezahlt werden muss. Diese Lohnuntergrenze ist verbindlich und darf nicht unterschritten werden. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende einen angemessenen Lohn erhalten, der ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Lebenshaltungskosten, Wohnen und Ernährung abdeckt.
Lohn mit wenigen Klicks abrechnen
Bereiten Sie in Personio alle Lohndokumente ohne viel Aufwand vor und schicken Sie sie per Klick an das DATEV Rechenzentrum. Für eine effiziente und sichere Abrechnung.
Wann wurde der Mindestlohn eingeführt?
Im Jahr 2014 fand eine Volksinitiative „Für den Schutz gerechter Löhne“ statt, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 4.000 CHF vorschlug. Dies entsprach 22 CHF pro Stunde. Dieser Vorschlag wurde aber von 76 % der Wähler:innen abgelehnt. Trotz des Scheiterns beeinflusste die Volksinitiative die Lohnpolitik vieler Unternehmen, die sich der vorgeschlagenen Untergrenze annäherten. Seitdem haben einige Kantone wie Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt eigene Mindestlöhne eingeführt. Auch die Städte Zürich und Winterthur haben im Juni 2023 für einen Mindestlohn abgestimmt.
Warum gibt es einen Mindestlohn?
Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmende vor Ausbeutung und sorgt für mehr Lohngerechtigkeit. Er wird besonders von Gewerkschaften aus folgenden Gründen befürwortet:
Bekämpfung von Lohndumping: Wenn insbesondere ausländischen Arbeitnehmenden unangemessen niedrige Löhne angeboten werden, senkt das den allgemeinen Lohnsatz in betreffenden Berufen.
Schutz vor Verarmung der Bevölkerung: Der Mindestlohn kommt den hohen Schweizer Lebenshaltungskosten entgegen und vermeidet eine zunehmende Verarmung der arbeitenden Mittelschicht.
Schutz prekär Beschäftigter: Der Mindestlohn verbessert die Situation von Beschäftigten, die trotz Arbeit keinen ausreichenden Lebensunterhalt haben, und verringert das Risiko, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Reduzierung der Arbeitslosigkeit: Im Kanton Neuenburg wurde beobachtet, dass die Arbeitslosenquote nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2019 dreimal schneller zurückging als in anderen Kantonen. Daraus auf die Arbeitslosigkeit im Allgemeinen zu schliessen, ist allerdings umstritten.
Lohn mit wenigen Klicks abrechnen
Bereiten Sie in Personio alle Lohndokumente ohne viel Aufwand vor und schicken Sie sie per Klick an das DATEV Rechenzentrum. Für eine effiziente und sichere Abrechnung.
Höhe des Mindestlohns
Die Höhe des Mindestlohns in der Schweiz variiert je nach Kanton – und teilweise auch innerhalb von Städten. Einige Kantone haben eigene Mindestlöhne eingeführt.
Nationale Ebene
Auch wenn die Schweiz keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn hat, existiert in zahlreichen Berufsfeldern ein Mindestlohn. Dieser wird entweder durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder kantonale Regelungen festgelegt. Mehr dazu in Kapitel Branchenspezifische Mindestlöhne.
Kantonale Ebene
Abgesehen von den Gesamtarbeitsverträgen (GAV), haben sich bisher fünf Kantone für die Einführung eines Mindestlohnes entschieden: Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin.
Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn aktuell 21.09 CHF pro Stunde.
Im Kanton Jura liegt der Mindestlohn bei 20.60 CHF pro Stunde.
Im Kanton Tessin variiert der Mindestlohn je nach Wirtschaftszweig zwischen 19 CHF und 19.50 CHF pro Stunde.
Im Kanton Genf beträgt der Mindestlohn 24 CHF pro Stunde.
Im Kanton Basel-Stadt liegt der Mindestlohn bei 21 CHF pro Stunde, allerdings ist zu beachten, dass dies nicht für alle Wirtschaftssektoren gilt.
Neben den Regelungen auf kantonaler Ebene haben sich auch einige Städte für die Einführung eines Mindestlohns entschieden. So haben Arbeitnehmende in Zürich seit Juni 2023 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 23.90 CHF, während dieser in Winterthur bei 23 CHF liegt.
Branchenspezifische Mindestlöhne
Neben individuellen Faktoren wie Bildung, Qualifikation, Berufserfahrung oder Standort des Unternehmens ist auch die Branche von grosser Bedeutung. Besonders die Informationstechnologie, die Pharmaindustrie und die Bankenwirtschaft zahlen hohe Löhne. Auf der anderen Seite des Spektrums finden sich die Bereiche Beherbergung, Gastgewerbe und persönliche Dienstleistungen.
In bestimmten Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Mindestlöhne vereinbart, die in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder Normalarbeitsverträgen (NAV) dieser Branchen dokumentiert sind.
In Bereichen ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV) kann der Gesetzgeber Massnahmen zur Einführung eines Mindestlohns erzwingen, etwa in Sektoren, in denen der übliche Lohn wiederholt und missbräuchlich unterschritten wird. Ein Beispiel dafür ist der Normalarbeitsvertrag (NAV) für den Bereich Hauswirtschaft.
Immer im Blick: Wer arbeitet wie viel?
In Personio tragen Ihre Mitarbeiter:innen ihre Arbeitsstunden selbst ein und die Führungskraft bestätigt nur noch. Personaler:innen haben die volle Übersicht und können einschreiten, wenn jemand zu viel oder zu wenig auf dem Stundenkonto hat.
Arbeitszeiten mit Personio erfassenAusnahmen
In der Schweiz sind Studierende und Praktikant:innen nicht automatisch vom branchen- oder regionsüblichen Mindestlohn ausgenommen. Die Anwendung von Mindestlöhnen auf Studierende und Praktikant:innen hängt von der Art des Praktikums, der Dauer, der Vergütung und den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab. In einigen Fällen können Praktika im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung von den Mindestlohnregelungen ausgenommen sein, insbesondere dann, wenn sie als obligatorischer Bestandteil des Lehrplans gelten.
Mindestlohn Erhöhungen
Die Erhöhung des Mindestlohnes wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Basierend auf zwei Indexen, wird die jeweilige Lohnuntergrenze periodisch neu festgelegt:
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) bildet die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz ab und reflektiert somit die Inflation.
Der Mischindex integriert Kostenkomponenten des täglichen Bedarfs und wird verwendet, um eine genaue Bewertung der Preisentwicklung zu ermöglichen. Er berücksichtigt verschiedene Ausgabenkategorien, wie z. B. Wohnen, Lebensmittel, Transport und Gesundheitspflege.
Einige Kantone ermöglichen eine Anpassung des Mindestlohns nach unten, wenn der Verbraucherpreisindex sinkt, während dies in anderen Regionen nicht der Fall ist. Die Kantone Jura und Neuenburg berücksichtigen zusätzlich die Richtlinien für Ergänzungsleistungen (EL) in ihre Berechnungen, um sicherzustellen, dass die Empfänger:innen des Mindestlohns nicht unter die Armutsgrenze fallen.
Anmerkung: Wenn der Mindestlohn steigt, erhöhen sich auch die Lohnkosten insgesamt, was zu höheren Lohnnebenkosten führen kann.
Fazit
In der Schweiz variiert der Mindestlohn je nach Kanton, Branche oder Gesamtarbeitsvertrag und liegt zwischen 19 und 24 CHF pro Stunde. Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende angemessen entlohnt werden, haben einige Kantone eigene Mindestlöhne festgelegt.
Werden Mindestlöhne verändert, kann dies eine Anpassung der Lohnabrechnungssysteme, der Compliance und möglicher bestehender Arbeitsverträge erfordern. Besuchen Sie www.personio.ch, um mehr zu erfahren und HR-Prozesse zu automatisieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?
Der Mindestlohn in der Schweiz ist nicht einheitlich festgelegt, sondern variiert je nach Kanton, Branche oder Gesamtarbeitsvertrag. Die Mindestlöhne liegen zwischen 19 und 24 CHF pro Stunde, wobei einige Kantone eigene Mindestlöhne eingeführt haben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende einen angemessenen Lohn erhalten.
Warum gibt es Mindestlöhne?
Mindestlöhne in der Schweiz dienen dazu, Arbeitnehmende vor Ausbeutung zu schützen und eine gerechtere Lohnstruktur sicherzustellen. Sie werden besonders von Gewerkschaften befürwortet, um Lohndumping zu bekämpfen, die Verarmung der Bevölkerung zu verhindern und prekär Beschäftigte zu unterstützen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mindestlöhne die Arbeitslosigkeit verringern. Dies ist allerdings umstritten.
Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn zu beachten?
Bei Mindestlöhnen in der Schweiz gibt es Ausnahmen für Studierende und Praktikant:innen. Sie sind aber nicht automatisch vom branchen- oder regionsüblichen Mindestlohn ausgenommen. Die Anwendung von Mindestlöhnen auf Studierende und Praktikant:innen hängt von der Art des Praktikums, der Dauer, der Vergütung und den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab. Praktika im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung können in einigen Fällen von den Mindestlohnregelungen ausgenommen sein, insbesondere dann, wenn sie als obligatorischer Bestandteil des Lehrplans gelten.
Disclaimer
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.