Betriebliche Altersvorsorge (BVG): die zweite Säule schweizerische System der Altersvorsorge

Drei Mitarbeiter sprechen über ihre Altersvorsorge

Die staatliche Vorsorge reicht oft nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb ist die betriebliche Altersvorsorge so wichtig. In diesem Artikel erfahren Sie, was alles zur betrieblichen Altersvorsorge gehört und wann sie sich lohnt.

Key Facts 

  • Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen: Die staatliche Rente (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Die betriebliche Altersvorsorge ist Teil der 2. Säule und ergänzt die staatliche Rente.

  • Die Summe aus der staatlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gewährleistet Arbeitnehmenden ein Einkommen, das etwa 60 Prozent ihres vorherigen Einkommens vor der Pensionierung entspricht.

  • Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden bei einer anerkannten Pensionskasse anzumelden und Beiträge zu leisten.

  • Die betriebliche Altersvorsorge ist grösstenteils steuerbefreit, sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende.

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Betriebliche Altersvorsorge: einfach erklärt

Was ist die betriebliche Altersvorsorge, wie wird sie finanziert und welche Formen der Altersvorsorge gibt es in der Schweiz? Ein Überblick.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bezeichnet den Aufbau einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Sie ergänzt die Leistungen der AHV-Rente und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende auch nach dem Eintritt in den Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können. Für die meisten erwerbstätigen Personen ist die berufliche Vorsorge, auch bekannt als Pensionskasse oder BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), verpflichtend.

Die Leistungen der BVG sind die Altersversorgung für ehemalige Arbeitnehmende, Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und finanzielle Unterstützung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie Invalidität. Eine betriebliche Altersvorsorge kann alle diese Leistungen oder auch nur einzelne davon abdecken und zusätzliche Leistungen bieten.

Finanzierungsarten der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf folgende Weisen finanziert werden:

  • Arbeitgeberfinanzierung: In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 50% der Beiträge für ihre Arbeitnehmenden zu übernehmen, wobei viele Arbeitgeber einen höheren Beitrag leisten. Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall zusätzlich zum regulären Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Höhe der Beiträge wird von der Pensionskasse festgelegt.

  • Arbeitnehmerfinanzierung oder Entgeltumwandlung: Jeden Monat wird von der Lohnabrechnung der Arbeitnehmenden der fällige Beitrag für die berufliche Vorsorge abgezogen. Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, einen Teil ihres Gehalts steuerbegünstigt in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dies bietet sowohl steuerliche Vorteile als auch eine zusätzliche Vorsorge für das Alter.

  • Kombination: Die kombinierten Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber bilden die Grundlage für die Altersvorsorgeleistungen. Jeden Monat wird ein Teil des Bruttolohns der Arbeitnehmer:innen zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Vorsorgeeinrichtung überweisen. Der Arbeitgeber übernimmt jedoch wie erwähnt mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge.

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Verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Es gibt verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Risikodeckung für die Versicherten. Hier eine Übersicht:

Vollversicherung: Die gesamte Verantwortung für die Vorsorgeleistungen in der betrieblichen Altersvorsorge wird an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Diese übernimmt sämtliche Aufgaben einer Pensionskasse. So vermeidet der Arbeitgeber das Risiko einer Unterdeckung.

Ein Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden kann eine autonome Pensionskasse einrichten. Sie werden oft von Branchenverbänden, Gewerkschaften oder anderen Organisationen gegründet, um den Mitgliedern einheitliche Vorsorgelösungen anzubieten und Kosten zu senken. Die Verwaltung und Anlagestrategie liegt hier in den Händen eines Stiftungsrats. Autonome Pensionskassen tragen das gesamte Risiko selbst, einschließlich der Absicherung von Todesfall oder Invalidität sowie der Anlagerisiken für das Altersguthaben. Sie können durch eigene Anlagestrategien potenziell höhere Renditen erzielen. Aufgrund der eigenständigen Verwaltung besteht jedoch das Risiko einer Unterdeckung der Pensionskasse.

Teilautonome Pensionskassen: Kleine und mittlere Unternehmen schliessen häufig Kooperationen mit Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen ab. Mehrere Arbeitgeber sind dann bei einer Pensionskasse angeschlossen, um gemeinsam ihre jeweiligen Vorsorgeverpflichtungen zu erfüllen. Die einzelnen Unternehmen teilen somit das finanzielle Risiko untereinander. Im Gegensatz zu vollständig autonomen Vorsorgeeinrichtungen werden hier jedoch die Risiken von Todesfall und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Nur die Anlagerisiken für das Altersguthaben werden von der teilautonomen Versicherungseinrichtung allein getragen.

Bei der Auffangeinrichtung werden die Personengruppen „aufgefangen“, die sonst keine Pensionskasse hätten. Das betrifft zum Beispiel Arbeitgeber und Selbständige, die keiner spezifischen Pensionskasse angehören, sowie Arbeitslose und Hauspersonal. Ebenso betrifft es Versicherte, die nach einem Jobwechsel ihr Alterskapital nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder Personen, die eine Auszeit nehmen (Sabbatical oder unbezahlter Urlaub) und sich nicht um eine Freizügigkeitslösung gekümmert haben. In der Auffangeinrichtung wird ausschließlich die obligatorische berufliche Vorsorge angeboten, Risiken sind weniger gut abgesichert und die Prämien fallen deutlich höher aus.

Öffentlich-rechtliche Pensionskassen bilden die berufliche Vorsorge für öffentliche Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen, Staatsbetriebe und Gemeinwesen. Sie sind üblicherweise öffentlich-rechtlich strukturiert.

Weitere Pensionsfonds

Neben den genannten Pensionsfonds gibt es in der Schweiz noch weitere Arten von Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen:

Firmeneigene Pensionskassen: Einige grössere Unternehmen richten möglicherweise firmeneigene Pensionskassen ein, um die Vorsorge ihrer Mitarbeitenden zu verwalten. Die Verwaltung und Anlagestrategie einer firmeneigenen Pensionskasse liegt normalerweise direkt beim Unternehmen, möglicherweise unter Beteiligung eines internen Gremiums oder eines externen Pensionsberaters.

Firmeneigene Pensionskassen tragen das gesamte Risiko und haben die Flexibilität, die Vorsorgelösungen und Anlagestrategien direkt an die Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens anzupassen.

Branchenspezifische Pensionskassen: Es gibt auch spezialisierte Pensionskassen, die bestimmten Branchen oder Berufsgruppen angehören und deren Bedürfnisse besser abdecken. Beispielsweise Gewerkschafts- und Branchenverbands-Pensionskassen, spezialisierte Pensionskasse für den öffentlichen Sektor oder für spezifische Berufe wie Ärzt:innen und Lehrer:innen.

Gemeinsame Pensionskassen von Verbänden oder Organisationen: Verschiedene Organisationen oder Interessenverbände können gemeinsame Pensionskassen für ihre Mitglieder einrichten, um deren Vorsorgebedürfnisse zu erfüllen, zum Beispiel Pensionskasse des Schweizerischen Bankpersonals (PKB), die Pensionskasse des Bundes PUBLICA oder die Pensionskasse der SBB (PKS).

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Rechtliche und steuerliche Aspekte: Was gibt es zu beachten?

Sowohl für Arbeitnehmende als auch für den Arbeitgeber gibt es verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte:

Arbeitgeber Rechte und Pflichten

Grundsätzliche Versicherungspflicht: Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmenden mit einem Bruttojahreslohn von über 22 050 CHF (Stand seit 01.01.2024) gemäss Art. 7 BVG und Art. 5 BVV2 automatisch bei der beruflichen Vorsorge versichern.

Die Pflichtversicherung startet mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, jedoch frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Bis zum Erreichen des 24. Lebensjahres decken die Beiträge ausschliesslich die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem 25. Lebensjahr wird zusätzlich für die Altersrente angespart.

Ausnahmen: Fällt der Bruttojahreslohn unter die 22‘050 CHF, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, die entsprechende Arbeitnehmerin zu versichern.

Auch bei folgenden Gegebenheiten entfällt die BVG Versicherungspflicht:

  • Bei befristetem Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten.

  • Arbeitnehmer:innen, die nebenberuflich tätig sind und bereits obligatorisch für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit versichert sind oder im Hauptberuf selbständig arbeiten.

  • Personen, die gemäss IV zu mindestens 70% erwerbsunfähig sind.

  • Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht zur AHV beitragspflichtig ist, wie beispielsweise Botschaftspersonal.

  • Familienmitglieder von betriebsleitenden Personen in Landwirtschaftsbetrieben.

  • Arbeitnehmende, die nicht dauerhaft in der Schweiz arbeiten und im Ausland ausreichend versichert sind (nach Antragstellung an die Vorsorgeeinrichtung).

Arbeitnehmende, die nicht der obligatorischen Versicherung unterliegen, haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern.

Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Informationen über Leistungen, Kosten und Anlagestrategien der Pensionskasse.

Compliance: Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemässe Verwaltung der Altersvorsorgegelder seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Beiträge rechtzeitig und korrekt an die Pensionskasse überwiesen werden und dass die Gelder gemäss den gesetzlichen Vorschriften angelegt werden.

Steuervorteil für das Unternehmen: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Arbeitnehmende Rechte und Pflichten

Pflicht zur Teilnahme: Arbeitnehmende sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel automatisch an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen, sobald sie bei einem Arbeitgeber angestellt sind, der der BVG-Regelung unterliegt.

Pensionskasse des Arbeitgebers: Arbeitnehmende müssen sich in der Regel für die betriebliche Pensionskasse ihres Arbeitgebers entscheiden.

Mitbestimmungsrechte: Innerhalb der betrieblichen Pensionskasse können Arbeitnehmende verschiedenen Anlagestrategien wählen sowie bestimmen, ob sie die Rente in Form einer lebenslangen Rente oder in Form einer Kapitalauszahlung erhalten möchten. 

Freizügigkeitskonto: Bei einem Jobwechsel können Arbeitnehmende ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen und es bei ihrem neuen Arbeitgeber einbringen

Informationsrechte: Arbeitnehmende haben das Recht, transparente Informationen über ihre betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, einschliesslich Leistungen, Kosten, Anlagestrategien und Risiken.

Steuerliche Vorteile: Beiträge der Arbeitnehmenden zur betrieblichen Altersvorsorge können von den Steuern abgezogen werden.

Entscheidungsfindung bei der betrieblichen Altersvorsorge

Wie die passende betriebliche Altersvorsorge aussieht ist Resultat einer Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben. So läuft die Entscheidungsfindung typischerweise ab:

  • Der Arbeitgeber wählt eine Pensionskasse oder eine andere Vorsorgeeinrichtung aus, bei der die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeitenden verwaltet wird.

  • Der Arbeitgeber legt die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge fest, einschliesslich des Beitragssatzes, der Anlagestrategie, der Rentenform (lebenslange Rente vs. Kapitalauszahlung) und anderer relevanten Bestimmungen.

  • Arbeitgeber informieren ihre Mitarbeitenden über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge und bieten ihnen gegebenenfalls Beratung an.

  • Arbeitnehmende beteiligen sich an diesen Entscheidungen und kommunizieren ihre Prräferenzen. Zum Beispiel können sie wählen, wie viel ihres Gehalts sie in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln möchten oder welche Anlagestrategien sie bevorzugen.

  • Arbeitnehmer:innen können auch unabhängige Finanz- oder Pensionsberater:innen konsultieren, um Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zu erhalten und sicherzustellen, dass sie die für sie beste Vorsorgestrategie wählen.

Vorteile

Wann die betriebliche Altersvorsorge Sinn macht, hängt besonders von der Grösse des Unternehmens, dessen Attraktivität, der Fachtkräfteverfügbarkeit und der Art des Arbeitsverhältnisses ab. 

Langfristiges Arbeitsverhältnis: Besonders sinnvoll ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmende, die langfristig bei einem Arbeitgeber bleiben und von den langfristigen Anlagevorteilen profitieren können. 

Sicherheit und Attraktivität: Bietet der Arbeitgeber eine attraktive betriebliche Altersvorsorge an, kann er damit qualifizierte Mitarbeitende anziehen und halten. Ein solides Vorsorgeprogramm kann ein wichtiger Faktor sein, um sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu differenzieren.

Lesetipp: Eine attraktive berufliche Altersvorsorge kann auch Gegenstand der Gehaltsverhandlung sein.  

Steuerliche Vorteile: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch für die Arbeitnehmenden gilt: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich abzugsfähig, was zu einer Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens führt. 

Nachteile

Kurzfristiges Arbeitsverhältnis: Kurzfristige Mitarbeitende bleiben möglicherweise nicht lange genug im Unternehmen, um von den Vorteilen einer Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren. 

Kleines Unternehmen: Kleine Unternehmen oder Start-ups mit begrenzten finanziellen Ressourcen können Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. 

Hohes Einkommen: Der maximale versicherte Jahreslohn ist gemäss BVG auch im Falle von Invalidität oder Tod auf etwa 88 200 Franken begrenzt, was ungefähr dem statistischen Durchschnittslohn in der Schweiz entspricht. Personen, die ein höheres Einkommen haben oder selbständig sind, sollten sich daher über zusätzliche oder vollständige Absicherungsmöglichkeiten informieren. 

Attraktivere Alternativen: Einige Arbeitnehmende bevorzugen möglicherweise alternative Vorsorgeoptionen, wie z.B. die Investition in Immobilien oder andere Anlageprodukte, anstatt in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge (BVG) in der Schweiz ergänzt die staatliche Rente und gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand. Sie wird in der Regel sowohl durch Beiträge von Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmenden finanziert und hat steuerliche Vorteile. Der Arbeitgeber stellt sie bereit während Arbeitnehmende optimalerweise aktiv an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge kann qualifizierte Mitarbeitende anziehen und macht für den Arbeitnehmer am meisten Sinn, wenn ein langfristiges Arbeitsverhältnis angestrebt wird. Dies kann zusätzlich einer zu hohen Mitarbeiterfluktuation entgegenwirken. Mehr dazu hier. 

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, um die AHV-Rente zu ergänzen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen auch im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard haben. Sie ist in der Schweiz als BVG bekannt und für die meisten Berufstätigen obligatorisch.

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen macht eine betriebliche Altersvorsorge weniger Sinn. Auch Kleinunternehmen oder Start-ups könnten aufgrund begrenzter finanzieller Mittel in Schwierigkeiten geraten, die erforderlichen Beiträge zu leisten. Da das BVG den versicherten Jahreslohn begrenzt, profitieren Personen mit hohem Einkommen weniger von der betrieblichen Altersvorsorge. 

Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Besonders sinnvoll ist sie für langfristige Arbeitsverhältnisse, um von langfristigen Anlagevorteilen zu profitieren und Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren. Attraktive Angebote können zudem qualifizierte Fachkräfte anziehen und halten. Steuerliche Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende sind ein weiterer Anreiz.

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