Personio Whistleblowing

Ein anonymer Meldekanal für Ihre Mitarbeitenden

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist seit Juli in Kraft. Demnach müssen Unternehmen mit Sitz in einem oder mehreren Ländern der 27 EU-Mitgliedsstaaten und mit über 50 Mitarbeitenden einen internen Meldekanal bereitstellen. 

Um diese Richtlinie zu erfüllen, brauchen Unternehmen eine Lösung, die einfach zu nutzen und 100 % sicher ist – und sich nahtlos in Ihre aktuellen Arbeitsabläufe integrieren lässt. Genau deshalb gibt es Personio Whistleblowing.

Employee typing on computer

Integrierter Schutz

Personio Whistleblowing unterstützt Sie, rechtskonform zu bleiben und Strafzahlungen, Bussgelder sowie mögliche Image-Schäden zu vermeiden. Die Lösung ermöglicht eine sichere und anonyme Meldung von Verstössen mit zweistufiger Kommunikation und hohem Datenschutz gemäss DSGVO-Standards.

Whistleblowing - Built-in protection

Eine zentrale, intuitive Benutzeroberfläche

Fall-Manager:innen profitieren von einem transparenten und zentralen Dashboard, während Hinweisgebende ihre Meldung schnell und unkompliziert einreichen können. Das Ergebnis: Ein gutes Gefühl für alle Unternehmen, die anonyme Meldungen ermöglichen möchten.

Whistleblowing - One Intuitive Interface

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FAQs zum Whistleblowing

Welche EU-Richtlinie regelt den Schutz von Whistleblowern?

Am 16. Dezember 2019 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, eingeführt. Ziel war es, einen einheitlichen europäischen Standard einzuführen, um Whistleblower zu schützen.

Die Richtlinie ist bereits in vielen Ländern verabschiedet worden, wobei alle EU-Mitgliedstaaten an ihrer eigenen Umsetzung arbeiten. Seit dem 2. Juli 2023 hat auch Deutschland ein festgeschriebenes Whistleblowing-Gesetz: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 

Die endgültige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist der 17. Dezember 2023.

Welche Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das deutsche Gesetz gibt vor, dass Unternehmen einen vertraulichen internen Meldeweg für Hinweisgeber:innen einführen müssen. Sie müssen Hinweise in Textform (schriftlich) sowie persönlich und mündlich zulassen. Zudem muss eine zuständige Person oder Abteilung definiert werden, die alle Meldungen bearbeitet und Folgemassnahmen einleitet. 

Der interne Meldeweg muss so gestaltet, eingerichtet und gehandhabt werden, dass …

  • anonyme Meldungen bearbeiten werden können (Unternehmen sind aber nicht dazu verpflichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen).

  • er die Vertraulichkeit der Whistleblower und der in der Meldung genannten Personen wahrt.

  • unautorisierte Mitarbeitende keinen Zugriff auf die Meldungen haben.

  • Meldungen sorgfältig von der zuständigen Person weiterverfolgt werden.

Wieso benötigen Unternehmen interne Meldekanäle?

Ein interner Meldekanal kann sehr nützlich für Unternehmen sein. Er hilft Ihnen nicht nur, rechtskonform zu bleiben und Verantwortlichkeiten zu definieren. Er ermöglicht Unternehmen auch, Beschwerden über Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten entgegenzunehmen und zu bearbeiten. 

Mitarbeitende und Externe sehen dedizierte Meldekanäle für das Whistleblowing, z. B. über eine Whistleblowing-Software, häufig als sicheren digitalen Raum an, in dem sie ihre Bedenken anonym und ohne Angst vor Repressalien äussern können.

Dabei kann es um verschiedene Anliegen gehen, z. B. Mobbing, illegale Aktivitäten, unethische Verhaltensweisen, Missstände oder Diskriminierung.

Welche Vorteile bringt ein interner Meldekanal mit sich?

Die folgenden Punkte spielen eine wichtige Rolle:

  • Unternehmen mit einem soliden Meldesystem für Whistleblower verzeichnen eine höhere Rentabilität und Mitarbeiterproduktivität (gemessen an der Gesamtkapitalrendite)

  • Weniger materielle Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen insgesamt und mit geringeren Vergleichskosten (falls es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt)

  • Weniger externe Meldungen durch Whistleblower an Regulierungsbehörden und andere Stellen. 

Wann tritt die Richtlinie in meinem Land in Kraft?

Die Richtlinie wurde bereits in vielen EU-Mitgliedsstaaten in die nationale Gesetzgebung integriert. Für weitere Informationen zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz wenden Sie sich bitte über das oben stehende Formular an unser Team oder laden Sie hier unseren Leitfaden herunter

Droht Unternehmen ein Bussgeld, wenn sie die Anforderungen und Fristen nicht erfüllen?

Unternehmen in Deutschland drohen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 1. Dezember 2023 bis zu 20'000 Euro Bussgeld, wenn bis dahin kein interner Meldekanal eingerichtet oder in Betrieb ist.

Müssen Unternehmen zuständige Personen zur Bearbeitung der Meldungen ernennen?

Es wird empfohlen, eine verantwortliche Person (oder mehrere Personen) innerhalb des Unternehmens für die Verwaltung von Whistleblower-Meldungen zu bestimmen. Dies kann eine Person aus der Personalabteilung, der Rechtsabteilung oder auch eine externe Person sein.

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