12. Januar 2023
HR News im Januar: Was Sie zum Jahresstart wissen müssen
Arbeitsrechtliche Urteile, wichtige HR-Trends und handverlesene Studien: In unseren HR News stellen wir Ihnen jeden Monat einen Überblick über die wichtigsten Themen und Inhalte aus dem Personalbereich zusammen. So sparen Sie Zeit und bleiben auf dem Laufenden.
Chancenkarte: Mit Punktesystem gegen den Fachkräftemangel
Wie lässt sich der massive Fachkräftemangel entschärfen? Die Bundesregierung setzt beim Recruiting u.a. auf Talenteeinwanderung aus dem Ausland und entwickelt dafür eine neue Strategie, deren Kernelemente die sog. Chancenkarte und ein damit verbundenes Punktesystem bilden. Erste Details dazu dringen nun in Gesetzesentwürfen durch.
Um eine Chancenkarte als regulären Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten, müssen interessierte Menschen aus Drittstaaten vordefinierte Kriterien erfüllen und daraus minimal 6 Punkte erhalten. Mit diesem Punktesystem sollen vor allem jene Fachkräfte angesprochen werden, die noch keinen Kontakt zu Unternehmen in Deutschland haben. Das primäre Ziel der Initiativ lautet: erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
So können Punkte erreicht werden:
mindestens drei Jahre Berufserfahrung – 3 Punkte
in Deutschland teilweise anerkennungsfähiger Berufsabschluss – 4 Punkte
in Deutschland voll anerkannter Berufsabschluss – die Chancenkarte ist sicher!
Deutschkenntnisse auf B2-Level – 2 Punkte
Deutschkenntnisse auf B1-Level – 1 Punkt
Bewerber:in mit „Paten“ in Deutschland – 1 Punkt
Einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland garantiert die Chancenkarte allerdings nicht – sie gilt für exakt ein Jahr. In diesem Zeitraum muss der Interessent eine Stelle gefunden haben und sein Leben damit finanzieren können, ohne das deutsche Sozialsystem zu belasten. Das erreichbare Potenzial schätzt die Bundesregierung auf bis zu 65.000 Personen ein. Ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn mit dem Renteneintritt der Babyboomer benötigt die deutsche Wirtschaft ca. 400.000 Fachkräfte aus dem Ausland. Jährlich.
On-demand Webinar: Insights vom Arbeitsrechtler für 2023
In diesem On-demand Webinar gibt Ihnen ein Experte einen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Themen, z.B. die verpflichtende Arbeitszeiterfassung und die Whistleblowing-Richtlinie.
Arbeitsrecht 2023: Wichtige Änderungen im Januar
#1 Urlaub
HR muss Mitarbeitende explizit darauf hinweisen, dass nicht genommener Urlaub bzw. Resturlaub verfällt. Dabei gilt: Die Information muss rechtzeitig und eindeutig sein und anzeigen, was geschieht, sollte der Beschäftigte den Resturlaub nicht nehmen. Geschieht dies nicht, verfällt der Urlaubsanspruch von Beschäftigten nicht automatisch nach drei Jahren. Das ist die Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach reicht es nicht aus, wenn noch nicht genommene Urlaubstage lediglich auf der Lohnabrechnung angegeben sind oder der individuelle Arbeitsvertrag einen allgemeinen Hinweis enthält, dass der vereinbarte Urlaub zu nehmen ist.
#2 Kurzarbeitergeld
Auch zum Ausklang der Corona-Pandemie ist es Unternehmen weiterhin möglich, das Kurzarbeitergeld zu vereinfachten Bedingungen zu beantragen. Diese im Dezember 2022 verabschiedete Regelung gilt bis zum 30. Juni 2023. Mindestens 10 Prozent der Belegschaft muss dafür von Arbeitsausfall betroffen sein. Dies gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die über Leiharbeit beschäftigt werden.
#3 Mindestlohn
Wer 2023 eine Ausbildung z.B. im Handwerk beginnt, kann sich über eine höhere Mindestausbildungsvergütung freuen. Diese beträgt 620 statt wie bisher 585 Euro pro Monat.
We are family!
Familien bieten nicht nur Halt, sondern sind immer wieder für eine Überraschung gut. Das gilt auch für deutsche Familienbetriebe, denn diese entpuppen sich als echte Job- und Umsatzgaranten. Und das in Krisenzeiten. Laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung der Uni Mannheim sind deutsche Familienunternehmen bei zwei zentralen Kennzahlen sogar stärker als DAX-Konzerne in Aktionärshand: Umsatz und Mitarbeitende.
Während bei Familienbetrieben der Umsatz durchschnittlich um fast 3,8 Prozent stieg, entwickelten sich DAX-Konzerne nur um 1,7 Prozent weiter. Familiengeführte Unternehmen schufen zwischen 2011 und 2020 außerdem 1,5 Millionen Arbeitsplätze, die untersuchten DAX-Konzerne gerade 390.000. So weit, so stark, doch auch bei den neu geschaffenen Stellen liegen die Family Businesses vorn: Fast 585.000 Arbeitsplätze entstanden bei ihnen im genannten Zeitraum, auf DAX-Konzern-Seite waren es lediglich knapp 50.000.
Besonders spannend für HR in diesem Zusammenhang: Während die Aktionärsunternehmen bereits im ersten Corona-Jahr Stellen abbauten, schufen die Familienunternehmen auch weiterhin neue Arbeitsplätze. Die Familienunternehmen sind als Jobgarant „der Stabilitätsanker Deutschlands“, bestätigt Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, und erläutert weiter: „Die Untersuchung zeigt, dass Familienunternehmen […] ihre Belegschaft auch in schwierigen Zeiten zusammenhalten.“ Insbesondere in konjunkturell herausfordernden Situationen ist das nicht hoch genug einzuschätzen. We are family!